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Erfahrungen vererben sich nicht – jeder muss sie allein machen
Kurt Tucholsky Würden Sie gerne noch während Ihres Lebens nach Ihrem eigenen Willen selbst entscheiden, wer und wieviel jemand von Ihrem Vermögen erben soll? Wissen...
Mehr InformationenEnterbung und Erbstreit nach slowakischem Recht
Die Frage der Enterbung ist im § 469a des Bürgerlichen Gesetzbuches (nachfolgend “BGB“ genannt) geregelt. Sofern die vom Gesetz festgesetzten Gründe erfüllt sind, ist es...
Mehr InformationenGrenzüberschreitende Erbschaft – Slowakei
Dieses alte lateinische Sprichwort erinnert uns an die Tatsache, dass wir uns unserer Sterblichkeit bewusst sein sollen. Nur zwei kurze Worte über deren Bedeutung wir...
Mehr InformationenNachlassabwicklung in der Slowakei
Die ursprüngliche Zivilprozessordnung wurde durch das Gesetz Nr. 161/2015 Slg. d. h. durch die Zivilprozessordnung für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (nachfolgend “die ZPO“ genannt) ersetzt....
Mehr InformationenNachlassverwalter in der Slowakei
Die Institution des Nachlassverwalters ist im slowakischen Recht näher im Gesetz Nr. 161/2015 Slg. in der Zivilprozessordnung für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (nachfolgend als “...
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