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Ausschlagung einer Erbschaft
Die Frage der Möglichkeit der Ausschlagung einer Erbschaft ist in den Bestimmungen der §§ 463- 468 des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 40/1964 (nachfolgend “BGB“ genannt) geregelt....
Mehr InformationenVorkaufsrecht nach slowakischem Recht
In den Bestimmungen des § 140 des slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuches (nachfolgend „BGB“ genannt) ist das gesetzliche Vorkaufsrecht mit sachlichen Rechtswirkungen geregelt, wonach Folgendes gilt: „Wird der...
Mehr InformationenRückgabe des Geschenks
Nach den Bestimmungen des § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Folgenden „BGB“) kann der Schenker die Rückgabe des Geschenks verlangen, wenn der Beschenkte ihn oder...
Mehr InformationenDas Recht auf die Herausgabe einer Erbschaft nach slowakischem Recht
Nach den Bestimmungen des § 485 des slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB“) ist der Erbe, der die Erbschaft erworben hat, verpflichtet, dem berechtigten Erben...
Mehr InformationenAnrechnung im slowakischen Erbrecht
Obwohl die meisten von uns, die mehrere Nachkommen haben, es versuchen zu vermeiden, dass eines der Kinder einen Vermögensvorteil auf Kosten des anderen Geschwisters erhält,...
Mehr InformationenErrichtung von Grunddienstbarkeiten nach slowakischem Recht
Laut der Bestimmung des § 151 des slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuches (nachstehend „BGB“ genannt) werden Grunddienstbarkeiten durch einen schriftlichen Vertrag, durch ein Testament in Verbindung mit den...
Mehr InformationenKÜNDIGUNGSFRIST IM SLOWAKISCHEN ARBEITSRECHT
In der Slowakei ist der Arbeitnehmer berechtigt, sein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber aus beliebigem Grund oder auch ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Arbeitgeber,...
Mehr InformationenQ & A
Nachstehend finden Sie Antworten auf die Fragen unserer Mandanten, die Unterstützung in Fragen der grenzüberschreitenden Erbschaft benötigten. Sollten auch Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben,...
Mehr InformationenDas notarielle Testament und seine Risiken
Es wird allgemein angenommen, dass der sicherste Weg, wie der Erblasser seinen letzten Willen zum Ausdruck bringen kann, die Errichtung eines notariellen Testaments ist. Dies...
Mehr InformationenAuseinandersetzung des Gesamthandseigentums der Ehegatten im Erbverfahren
Nur wenige von uns sind auf den Tod vorbereitet, weder auf den eigenen noch auf den unserer Nächsten. Unbewusst versuchen wir daran nicht zu denken...
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