In der Slowakei ist der Arbeitnehmer berechtigt, sein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber aus beliebigem Grund oder auch ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Der Arbeitgeber, auf der anderer Seite, darf dies nur aus den im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Gründen tun.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der anderen Partei ordnungsgemäß zugestellt werden (andernfalls ist die Kündigung ungültig).

Bei Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Die Länge der Kündigungsfrist hängt von (i) den Kündigungsgründen, (ii) der Dauer des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber sowie (iii) davon ab, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer erfolgt ist. Die Länge der Kündigungsfrist im Einzelfall ist im slowakischen Arbeitsgesetzbuch festgelegt, und zwar in der Bestimmung des § 62. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen Monat, sofern das Arbeitsgesetzbuch keine längere Frist vorschreibt.

Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Kalendermonats nach Zustellung der Kündigung an die andere Vertragspartei und endet am letzten Tag des betreffenden Kalendermonats.

In diesem Zusammenhang ist noch zu betonen, dass die Angabe der Länge der Kündigungsfrist bzw. der Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs (bzw. des Tarifvertrags) zwingende Voraussetzung für jeden Arbeitsvertrag ist.