10+

Jahre auf dem Markt

100+

vertretene Streitfälle

300+

zufriedene Klienten

2

Generationen der Juristen

UNSERE TÄTIGKEITSBEREICHE  

Handelsrecht und das Recht der Handelsgesellschaften
Arbeitsrecht
Liegenschaftsrecht
Medizinrecht
Familienrecht
Erbrecht und internationale Erbfälle

REFERENZEN

Seit mehr als zehn Jahren bieten wir unseren Klienten die Lösungen von Rechtsfragen Im Bereich slowakisches Recht an. Mit Vertrauen wenden sich an uns ausländische Handelsgesellschaften, lokale Unternehmer sowie private Klienten.

UNSER TEAM   

Mgr. Margaréta Vydrová – Partnerin

Ich bringe gerne Klarheit in scheinbar komplizierte Situationen und finde Lösungen dort, wo sie unsere Mandanten selbst nicht mehr finden können. Ungeachtet dessen, welchen Fall ich mit einem Mandanten bearbeite, suche ich immer nach Ansätzen, die die Vorstellungen des Mandanten, sein bestes Rechtsinteresse und die Grenzen des geltenden Rechts effektiv miteinander verbinden. In unserem Anwaltsbüro kombiniere ich die bewährten Prozesse mit neuen Ansätzen, um einen Raum zu schaffen, in dem nicht nur wir vorankommen, sondern – was noch wichtiger ist – auch unsere Mandanten mit uns wachsen können.

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JUDr. Jana Markechová – Gründerin und Partnerin

Während meiner langjährigen Tätigkeit in führenden internationalen Anwaltskanzleien hatte ich immer den Wunsch, mein eigenes Familienanwaltsbüro aufzubauen und eine Familientradition der ersten Generation zu begründen. Dieser Traum ging 2013 in Erfüllung, als meine beiden Töchter in das von mir gegründete Anwaltsbüro eintraten. Ich bin überzeugt davon, dass gerade unser Familienunternehmen unter anderem dazu beigetragen hat, dass wir bei der Erbringung unserer Rechtsdienstleistungen bei unseren Klienten höchstes Vertrauen, Diskretion, Flexibilität und Verlässlichkeit wecken.

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Mgr. Magdaléna Pipišková – Partnerin

Neben der Professionalität und der Gewährung einer hochqualitativen Rechtsberatung ist es mein Ziel, unseren Mandanten das Gefühl zu geben, dass wir hinter ihnen stehen, für sie da sind und ihre besten Interessen vertreten. Daher verfolge ich bei meiner Arbeit stets einen fairen und menschlichen Ansatz und bemühe mich, mit unseren Mandanten solche Beziehungen aufzubauen, die auf Vertrauen und Respekt basieren. Es freut mich, dass ich durch meine Arbeit realen Menschen bei ihren realen Problemen helfen und positive Veränderungen herbeiführen kann, sei es im Privatleben von Einzelpersonen oder beim Funktionieren und Aufbau von Geschäftsbeziehungen.

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Professionalität, Flexibilität und Familientradition

NEUESTE ARTIKEL

Lesen Sie unseren Blog, in dem wir regelmäßig über rechtliche Neuigkeiten und das Interessante aus der Rechtsumwelt berichten.

Erbschaftsansprüche des überlebenden Ehegatten

Die Erbschaftsansprüche des überlebenden Ehegatten des Erblassers sind in den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB“ genannt) geregelt, und zwar im siebten Teil, in dem die Erbschaft geregelt wird. Der überlebende Ehegatte nimmt als mental nahestehende Person des Erblassers eine Sonderstellung unter den gesetzlichen Erben ein und erbt in der ersten Erbengruppe. Dabei […]

Ausschlagung einer Erbschaft

Die Frage der Möglichkeit der Ausschlagung einer Erbschaft ist in den Bestimmungen der §§ 463- 468 des Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 40/1964 (nachfolgend “BGB“ genannt) geregelt. Für den Fall, dass der Erbe kein Interesse an der durch den Tod des Erblassers erworbenen Erbschaft hat, räumt das BGB die Möglichkeit ein, diese Erbschaft auszuschlagen, wobei der Erbe […]

Vorkaufsrecht nach slowakischem Recht

In den Bestimmungen des § 140 des slowakischen Bürgerlichen Gesetzbuches (nachfolgend „BGB“ genannt) ist das gesetzliche Vorkaufsrecht mit sachlichen Rechtswirkungen geregelt, wonach Folgendes gilt: „Wird der Miteigentumsanteil übertragen, haben die Miteigentümer das Vorkaufsrecht, es sei denn, es handelt sich um eine Übertragung an eine nahestehende Person. Einigen sich die Miteigentümer nicht über die Ausübung des Vorkaufsrechts, […]

Rückgabe des Geschenks

Nach den Bestimmungen des § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (im Folgenden „BGB“) kann der Schenker die Rückgabe des Geschenks verlangen, wenn der Beschenkte ihn oder seine Familienangehörigen in einer Weise behandelt, die in grober Weise gegen die guten Sitten verstößt. Bei der Beurteilung des konkreten Verhaltens ist darauf abzustellen, ob es sich um einen Verstoß […]