Wenn Sie in der Slowakei geboren wurden, aber in den USA leben und eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie sich fragen, wie Ihr Nachlass geregelt wird, wenn Sie sowohl in der Slowakei als auch in den USA Vermögen hinterlassen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über das Erbrecht nach Ihrem Tod und welche Möglichkeiten Ihre Erben haben.

Da es zwischen der Slowakischen Republik und den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) kein spezielles bilaterales Abkommen oder internationales Übereinkommen über das Erbrecht gibt, wird das Erbschaftsverfahren gemäß Artikel 21 der Europäischen Verordnung Nr. 650/2012 (Verordnung) durch das anwendbare Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Erblassers geregelt, wenn keine Rechtswahl gemäß Artikel 22 der Verordnung getroffen wurde.

Wie funktioniert dies in der Praxis?

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den USA haben, werden nach Ihrem Tod in beiden Ländern getrennte Nachlassverfahren durchgeführt:

  • In den USA hinsichtlich des Vermögens, das sich auf dem Gebiet der USA befindet.
  • In der Slowakei hinsichtlich des Vermögens, das sich in der Slowakei befindet.

Wie bereits erwähnt, unterliegt gemäß Artikel 21 der Verordnung die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Daher wird in beiden Verfahren das Recht des entsprechenden US-Bundesstaates angewendet, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Es ist jedoch möglich, dass das internationale Privatrecht dieses US-Bundesstaates auf das slowakische Recht verweist, insbesondere wenn die Bestimmungen vorsehen, dass in der Slowakei belegenes unbewegliches Vermögen nach dem Recht der Slowakischen Republik behandelt wird. Daraus folgt, dass das Nachlassverfahren in den USA nach amerikanischem Recht und das Nachlassverfahren in der Slowakei nach slowakischem Recht durchgeführt wird.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Gemäß Artikel 22 der Verordnung kann eine Person für die Rechtsnachfolge von Todes wegen  das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört. Eine Person, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, kann das Recht eines der Staaten wählen, denen sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört.

In unserem Rechtssystem ist eine Verfügung von Todes wegen ein Testament, in anderen Rechtssystemen kann es sich auch um einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament handeln. In jedem Fall ist eine solche Verfügung gültig, wenn sie mit dem zum Zeitpunkt des Todes oder der Errichtung der Verfügung geltenden oder gewählten Recht übereinstimmt. Die Rechtswahl muss jedoch Teil der Urkunde sein oder sich ausdrücklich aus ihr ergeben. Es ist nicht möglich, das Recht eines Staates zu wählen, dessen Staatsangehörigkeit die Person zum Zeitpunkt der Errichtung der Urkunde nicht besitzt, auch wenn sie diese später erwirbt. Damit die Rechtswahl gültig und wirksam ist, muss sie die Voraussetzungen der Artikel 22 bis 27 der Verordnung erfüllen.

Ein slowakischer Notar wendet im Erbfall entweder das Recht des US-Bundesstaates oder das slowakische Recht an und stellt den Erben einen Erbschein aus, der z.B. als Grundlage für die Eintragung von Immobilienrechten in das slowakische Grundbuch dient.

Schlussfolgerungen

Wenn Sie Vermögen in beiden Ländern besitzen und sowohl die slowakische als auch die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen, ist es wichtig, klar zu definieren, nach welchem Recht Ihr Erbe geregelt wird. Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden, und wir werden Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten behilflich sein.