Welche Gebühren sind mit einem slowakischen Nachlassverfahren verbunden?
Das Nachlassverfahren ist ein notwendiges Verfahren nach dem Tod einer Person, in dem ihr Vermögen unter den Erben aufgeteilt wird. In der Slowakei wird dieses Verfahren von einem Notar geleitet, der als Gerichtskommissar fungiert und für einen gesetzmäßigen und fairen Ablauf des Verfahrens sorgt. Die Kosten des Nachlassverfahrens hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem vom Wert des Nachlasses und von eventuellen Streitigkeiten zwischen den Erben.
Die Hauptkosten des Nachlassverfahrens sind die Notargebühren, deren Höhe durch die Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik über die Vergütung und Entschädigung der Notare festgelegt wird. Diese Gebühren hängen vom Gesamtwert des Nachlassvermögens ab, das Gegenstand des Nachlassverfahrens ist.
Der allgemeine Wert des Vermögens ist der Preis, der auf dem Markt unter Bedingungen des freien Wettbewerbs im fairen Verkauf erzielt werden sollte, wenn sowohl der Käufer als auch der Verkäufer mit entsprechendem Wissen und Sorgfalt handeln werden und unter der Voraussetzung, dass der Preis nicht aus unangemessenen Beweggründen beeinflusst wird.
In diesem Zusammenhang kann also festgestellt werden, dass in Zivilprozessordnung für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Verpflichtung zu einer zwingenden Erstellung des Gutachtens zum Zwecke des Erbschaftsverfahrens verankert ist. Gleichzeitig ist zu betonen, dass das Gericht bei der Festsetzung des allgemeinen Vermögenswertes des Erblassers nicht mehr von dem durch die Teilnehmer des Erbschaftsverfahrens einvernehmlich genannten Betrag ausgehen kann. Der allgemeine Vermögenswert, als der tatsächliche Wert des Vermögens (Marktpreis), muss also vom Notar bestimmt werden.
Notarkosten
Die Vergütung des Notars ist wie folgt festgelegt:
Von den ersten 3 300 Euro der Bemessungsgrundlage: …………………………………………………….2 %
Von der darüber hinausgehenden Summe bis zu 16 500 Euro:…………………………………………. 1 %
Von der darüber hinausgehenden Summe bis zu 33 100 Euro: …………………………………………..0,7 %
Von der darüber hinausgehenden Summe bis zu 99 500 Euro: …………………………………………..0,4 %
Von der darüber hinausgehenden Summe bis zu 663 800 Euro: …………………………………………..0,2 %
mindestgebühr: 23 Euro
Beträge über 663 800 Euro werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
Falls das Nachlassverfahren eingestellt wurde oder ein Antrag in der Hauptsache abgelehnt wurde, beträgt die Vergütung des Notars 13 Euro.
Zusätzlich zu dieser Vergütung können beim Notar weitere Kosten für damit verbundene Dienstleistungen anfallen, wie beispielsweise die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten oder die Erstellung amtlicher Abschriften und Fotokopien.
Gerichtsgebühren für das Nachlassverfahren
Neben den Notargebühren ist auch eine Gerichtsgebühr für das Nachlassverfahren zu entrichten. Diese wird erst nach Abschluss des Verfahrens erhoben, wenn der reine Nachlasswert feststeht. Die Höhe der Gebühr wird durch Gerichtsbeschluss festgesetzt.
Nach Erlass des Beschlusses über den Nachlass erhalten die Erben eine Aufforderung zur Zahlung der Gerichtsgebühr. Die Gebühr ist innerhalb der in der Entscheidung festgesetzten Frist zu entrichten. Wird die Gebühr nicht fristgerecht bezahlt, kann sie im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden.
Die Höhe der Gerichtsgebühr richtet sich nach dem reinen Nachlasswert, der die Differenz zwischen dem Gesamtvermögen des Verstorbenen und seinen Schulden darstellt:
Bis zu 3 319 Euro reiner Nachlasswert: 10 Euro
Bis zu 9 958 Euro reiner Nachlasswert: 25 Euro
Über 9 958 Euro reiner Nachlasswert: 0,2 %, maximal 250 Euro
Für einen Antrag auf Nachlassverhandlung über neu entdecktes Vermögen: 1 % des reinen Nachlasswertes, mindestens 10 Euro, höchstens 250 Euro. Für die Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache: 25 Euro
Zusätzliche Kosten
In manchen Fällen ist es notwendig, ein Gutachten zur Bewertung von Immobilien, Fahrzeugen oder anderen wertvollen Vermögenswerten wie Antiquitäten, Unternehmen oder Geschäftsanteilen zu erstellen. Diese Gutachten können erforderlich sein und die Kosten hängen davon ab, welcher Sachverständige sie erstellt.
Wenn der Erblasser Schulden hinterlassen hat, müssen die Erben auch mit Kosten für Rechtsberatung rechnen, um festzustellen, ob es für sie vorteilhaft ist, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen.
Befreiung der Gebühren
Bestimmte Personengruppen haben Anspruch auf Gebührenbefreiung. Dies erfordert jedoch einen Nachweis der finanziellen Situation und einen Antrag bei einem Rechtsanwalt, einer zuständigen Behörde oder einem Notar, der über die weiteren Schritte informiert.
Schlussfolgerung
Ein Nachlassverfahren kann sowohl finanziell als auch administrativ sehr aufwendig sein. Es ist daher ratsam, sich im Voraus über die anfallenden Kosten zu informieren.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen Sie während des gesamten Nachlassverfahrens, helfen Ihnen, sich in den Verfahren und Kosten zurechtzufinden und beraten Sie, wie Sie unerwartete Ausgaben vermeiden können.